Wird ein Dienstwagen nicht im Betrieb, sondern zu Hause geladen, kann der Arbeitgeber die entstandenen Stromkosten steuerfrei erstatten, sofern es sich um ein betriebliches Fahrzeug handelt.
Das BMF eröffnet hierfür zwei praktikable Möglichkeiten: Entweder werden die tatsächlich entstandenen Stromkosten ermittelt, beispielsweise über eine Wallbox oder einen separaten Stromzähler, oder es kann künftig eine pauschale Stromkostenbewertung auf Basis von Durchschnittswerten des Statistischen Bundesamts erfolgen. Diese Vereinfachungsregelung gilt ab 2026 und reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Wichtig ist dabei, dass das gewählte Verfahren einheitlich für das gesamte Kalenderjahr angewendet wird. Keine Steuerfreiheit besteht hingegen, wenn Arbeitnehmer ihre privaten Fahrzeuge zu Hause laden und sich die Kosten erstatten lassen.
Praxistipp:
Arbeitgeber sollten die steuerlichen Vorteile rund um das Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen aktiv in ihre Vergütungsmodelle einbeziehen. Insbesondere die Bereitstellung von Lademöglichkeiten im Betrieb oder die steuerfreie Erstattung von Stromkosten für Dienstwagen kann eine attraktive und zugleich lohnsteuerlich begünstigte Zusatzleistung darstellen. Durch eine abgestimmte Gestaltung lassen sich sowohl steuerliche Vorteile optimal nutzen als auch der administrative Aufwand überschaubar halten.
Das BMF eröffnet hierfür zwei praktikable Möglichkeiten: Entweder werden die tatsächlich entstandenen Stromkosten ermittelt, beispielsweise über eine Wallbox oder einen separaten Stromzähler, oder es kann künftig eine pauschale Stromkostenbewertung auf Basis von Durchschnittswerten des Statistischen Bundesamts erfolgen. Diese Vereinfachungsregelung gilt ab 2026 und reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Wichtig ist dabei, dass das gewählte Verfahren einheitlich für das gesamte Kalenderjahr angewendet wird. Keine Steuerfreiheit besteht hingegen, wenn Arbeitnehmer ihre privaten Fahrzeuge zu Hause laden und sich die Kosten erstatten lassen.
Praxistipp:
Arbeitgeber sollten die steuerlichen Vorteile rund um das Laden von Elektro- und Hybridfahrzeugen aktiv in ihre Vergütungsmodelle einbeziehen. Insbesondere die Bereitstellung von Lademöglichkeiten im Betrieb oder die steuerfreie Erstattung von Stromkosten für Dienstwagen kann eine attraktive und zugleich lohnsteuerlich begünstigte Zusatzleistung darstellen. Durch eine abgestimmte Gestaltung lassen sich sowohl steuerliche Vorteile optimal nutzen als auch der administrative Aufwand überschaubar halten.
