Gutscheine, Prepaid-Karten oder Fitnesszuschüsse gehören mittlerweile zum Standardrepertoire moderner Vergütungssysteme. Steuerlich bleibt jedoch die Abgrenzung zwischen begünstigtem Sachbezug und steuerpflichtigem Geldersatz ein sensibles Thema. Voraussetzung für die Anwendung der Sachbezugsfreigrenze ist unter anderem, dass der Gutschein ausschließlich zum Bezug bestimmter Waren oder Dienstleistungen berechtigt und keine Barauszahlung möglich ist.
In der Prüfungspraxis wird verstärkt kontrolliert, ob die eingesetzten Modelle den Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechen und ob der Akzeptanzkreis hinreichend begrenzt ist. Werden Gutscheinsysteme faktisch wie Bargeld eingesetzt oder fehlt eine nachvollziehbare Dokumentation, drohen Nachversteuerungen und Sozialversicherungsnachforderungen – oftmals rückwirkend für mehrere Jahre.
In der Prüfungspraxis wird verstärkt kontrolliert, ob die eingesetzten Modelle den Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes entsprechen und ob der Akzeptanzkreis hinreichend begrenzt ist. Werden Gutscheinsysteme faktisch wie Bargeld eingesetzt oder fehlt eine nachvollziehbare Dokumentation, drohen Nachversteuerungen und Sozialversicherungsnachforderungen – oftmals rückwirkend für mehrere Jahre.
