Für Personen, die im Jahr 2026 erstmals eine gesetzliche Rente beziehen, steigt der steuerpflichtige Anteil der Renteneinkünfte weiter an. Damit wird ein größerer Teil der Rente in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen.
Bestehende Renten bleiben von dieser Entwicklung unberührt, da der maßgebliche Besteuerungsanteil dauerhaft festgeschrieben wird. Dennoch sollten insbesondere Neurentner prüfen, ob sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Praxistipp:
Behalten Sie bei Renteneintritt Ihre steuerliche Situation im Blick. Gerade in den ersten Jahren kann es sinnvoll sein, frühzeitig eine Steuererklärung abzugeben oder sich beraten zu lassen, um Überraschungen zu vermeiden.
Bestehende Renten bleiben von dieser Entwicklung unberührt, da der maßgebliche Besteuerungsanteil dauerhaft festgeschrieben wird. Dennoch sollten insbesondere Neurentner prüfen, ob sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Praxistipp:
Behalten Sie bei Renteneintritt Ihre steuerliche Situation im Blick. Gerade in den ersten Jahren kann es sinnvoll sein, frühzeitig eine Steuererklärung abzugeben oder sich beraten zu lassen, um Überraschungen zu vermeiden.
