Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden wird angepasst: Künftig sollen Grenzpendler bis zu 34 Tage im Jahr von zu Hause aus arbeiten können, ohne dass sich dadurch ihre steuerliche Situation ändert.
In den Hochphasen der Corona-Pandemie gab es befristete Übergangsregelungen, die den grenzüberschreitend Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erleichtert haben. Mit deren Auslaufen im Sommer 2022 war eine Rückkehr zu bürokratisch aufwendigen Regelungen verbunden, die insbesondere für viele Beschäftigte aus Nordrhein-Westfalen erhebliche Unsicherheiten bedeuteten - etwa in den Kreisen Heinsberg, Kleve oder der Stadt Aachen. Die nun angekündigte Änderung sieht vor, dass bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat erbracht worden. Damit entfällt für diese Tage eine doppelte Aufteilung des Einkommens zwischen den Staaten, was den administrativen Aufwand für die Betroffenen deutlich reduziert. Die neuen Regeln müssen noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten bestätigt werden (Quelle: Landesfinanzministerium Nordrhein-Westfalen, Mitteilung vom 16.4.2025).
In den Hochphasen der Corona-Pandemie gab es befristete Übergangsregelungen, die den grenzüberschreitend Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice erleichtert haben. Mit deren Auslaufen im Sommer 2022 war eine Rückkehr zu bürokratisch aufwendigen Regelungen verbunden, die insbesondere für viele Beschäftigte aus Nordrhein-Westfalen erhebliche Unsicherheiten bedeuteten - etwa in den Kreisen Heinsberg, Kleve oder der Stadt Aachen. Die nun angekündigte Änderung sieht vor, dass bis zu 34 Tage Homeoffice pro Jahr steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat erbracht worden. Damit entfällt für diese Tage eine doppelte Aufteilung des Einkommens zwischen den Staaten, was den administrativen Aufwand für die Betroffenen deutlich reduziert. Die neuen Regeln müssen noch von den jeweiligen nationalen Parlamenten bestätigt werden (Quelle: Landesfinanzministerium Nordrhein-Westfalen, Mitteilung vom 16.4.2025).