Vermögensübertragungen innerhalb der Familie sind ein zentraler Baustein der Nachfolge- und Vermögensplanung. In der Praxis werden steuerliche Risiken jedoch häufig unterschätzt, weil sich Beteiligte auf „familiäre Ausgleichslogik“ verlassen. Steuerlich kommt es jedoch streng auf die rechtliche Ausgestaltung und den Zeitpunkt der Vermögensverschiebung an. Maßgeblich ist, ob eine freigebige Zuwendung ohne angemessene Gegenleistung vorliegt.
Besonders riskant sind Gestaltungen, bei denen vermeintliche Gegenleistungen zeitlich später erfolgen oder nur „gedanklich“ vorgesehen sind. Spätere Ausgleichszahlungen werden schenkungsteuerlich nicht automatisch als Gegenleistung anerkannt. Auch der Verzicht auf künftige Ansprüche (z. B. Zugewinn, Unterhalt, Pflichtteil) wird von der Rechtsprechung häufig kritisch bewertet, weil solche Ansprüche oft ungewiss sind oder erst künftig entstehen. Das kann dazu führen, dass trotz „gegenseitiger Vereinbarung“ eine steuerpflichtige Schenkung angenommen wird.
Bei Immobilienübertragungen treten zusätzlich Bewertungsrisiken auf. Der steuerliche Wert entspricht nicht zwingend dem subjektiv angenommenen Verkehrswert. Typisierte Verfahren, Bodenrichtwerte und Ertragsansätze können zu überraschenden Ergebnissen führen. Nießbrauchs- oder Wohnrechtsgestaltungen können zwar den steuerlichen Wert mindern, müssen jedoch sauber und eindeutig vereinbart sein, damit sie steuerlich anerkannt werden.
Praxistipp:
Wer Schenkungen plant, sollte frühzeitig eine Gesamtübersicht über Freibeträge, frühere Zuwendungen und die beabsichtigte Gestaltung erstellen (insbesondere bei mehreren Übertragungen innerhalb weniger Jahre). Gerade bei Immobilien empfiehlt sich eine rechtssichere Vertragsgestaltung und eine realistische steuerliche Bewertung vor Umsetzung.
Besonders riskant sind Gestaltungen, bei denen vermeintliche Gegenleistungen zeitlich später erfolgen oder nur „gedanklich“ vorgesehen sind. Spätere Ausgleichszahlungen werden schenkungsteuerlich nicht automatisch als Gegenleistung anerkannt. Auch der Verzicht auf künftige Ansprüche (z. B. Zugewinn, Unterhalt, Pflichtteil) wird von der Rechtsprechung häufig kritisch bewertet, weil solche Ansprüche oft ungewiss sind oder erst künftig entstehen. Das kann dazu führen, dass trotz „gegenseitiger Vereinbarung“ eine steuerpflichtige Schenkung angenommen wird.
Bei Immobilienübertragungen treten zusätzlich Bewertungsrisiken auf. Der steuerliche Wert entspricht nicht zwingend dem subjektiv angenommenen Verkehrswert. Typisierte Verfahren, Bodenrichtwerte und Ertragsansätze können zu überraschenden Ergebnissen führen. Nießbrauchs- oder Wohnrechtsgestaltungen können zwar den steuerlichen Wert mindern, müssen jedoch sauber und eindeutig vereinbart sein, damit sie steuerlich anerkannt werden.
Praxistipp:
Wer Schenkungen plant, sollte frühzeitig eine Gesamtübersicht über Freibeträge, frühere Zuwendungen und die beabsichtigte Gestaltung erstellen (insbesondere bei mehreren Übertragungen innerhalb weniger Jahre). Gerade bei Immobilien empfiehlt sich eine rechtssichere Vertragsgestaltung und eine realistische steuerliche Bewertung vor Umsetzung.
