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Steuernews

Auto-Förderung: Digitaler Antrag über Onlineportal möglich

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Seit Mai 2026 ist das Onlineportal für das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung freigeschaltet. Wer ein elektrisches Auto oder bestimmte Plug-in-Hybride ab dem 01.01.2026 neu zugelassen hat oder zulässt, kann die Förderung nun …

Seit Mai 2026 ist das Onlineportal für das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung freigeschaltet. Wer ein elektrisches Auto oder bestimmte Plug-in-Hybride ab dem 01.01.2026 neu zugelassen hat oder zulässt, kann die Förderung nun digital beantragen.

Die Förderung kann bis zu 6.000 € betragen. Die konkrete Höhe hängt unter anderem von Fahrzeug, Einkommen Familiengröße ab. Die Einkommensobergrenze liegt bei 80.000 € brutto pro Haushalt. Pro Kind erhöht sich diese Grenze um weitere 5.000 €, höchstens jedoch für zwei Kinder. Förderfähig sind sowohl Kauf als auch Leasing von Neuwagen.

Der Antrag wird vollständig online über das Portal der Förderzentrale Deutschland gestellt. Dafür benötigen Antragsteller eine BundID, also einen zentralen Zugang zu staatlichen Onlinediensten. Diese kann beispielsweise mit dem elektronischen Personalausweis oder einem ELSTER-Zertifikat eingerichtet werden.

Im Förderportal müssen unter anderem aktuelle Einkommensteuerbescheide hochgeladen werden. Familien mit Kindern benötigen zusätzlich einen aktuellen Kindergeldnachweis. Bei Plug-in-Hybriden ist außerdem die EU-Konformitätsbescheinigung erforderlich. Weitere Fahrzeugdaten können automatisiert und papierlos geprüft werden. Antragsteller sollten erforderliche Unterlagen daher vorab zusammenstellen. So lässt sich vermeiden, dass der digitale Antrag wegen fehlender Nachweise verzögert wird.

Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Diese Beiträge wurden mit Unterstützung von KI erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr.

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