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Leistungen

Wenn Ihr Geschäft nichtan der Grenze endet

Passau liegt an zwei Grenzen. Wenn Ihr Geschäft in Österreich oder Tschechien stattfindet, klären wir vorher, was das steuerlich bedeutet.

Konferenzraum der Kanzlei ageno mit Fensterfront

Für Betriebe in unserer Region ist der Blick über die Grenze Alltag: Mitarbeiter, die in Österreich wohnen und in Bayern arbeiten. Montagen jenseits der Grenze. Lieferungen, bei denen die Umsatzsteuer plötzlich woanders anfällt. Was hier zum Tagesgeschäft gehört, ist in vielen Kanzleien Sonderfall.

Wir haben diese Fälle im Haus. Einer unserer Steuerberater ist in Deutschland und Österreich zugelassen, österreichischer Wirtschaftstreuhänder und seit 2024 Fachberater für Internationales Steuerrecht. Das heißt: Wir müssen für die Beurteilung eines grenzüberschreitenden Sachverhalts niemanden hinzuziehen.

Zwei Steuerrechte, ein Ansprechpartner.

Steuerberater im Gespräch mit einer Mandantin

Im Detail

Worum es dabei meistens geht

01

Grenzüberschreitende Sachverhalte

Schwerpunkt Österreich, dazu Tschechien und das übrige EU-Ausland

02

Doppelbesteuerungsabkommen anwenden

Welcher Staat darf besteuern – und wie wird die Doppelbesteuerung vermieden

03

Betriebsstätten

Ab wann entsteht eine Betriebsstätte, und welcher Gewinn wird ihr zugeordnet

04

Verrechnungspreise und Dokumentationspflichten

05

Entsendung und Beschäftigung von Mitarbeitern

Lohnsteuer, Sozialversicherung und A1-Bescheinigung bei Grenzgängern

06

Umsatzsteuer im EU-Binnenmarkt

Reihengeschäfte, innergemeinschaftliche Lieferungen, Registrierungspflichten

07

Wegzug, Zuzug und beschränkte Steuerpflicht

Auch die Wegzugsbesteuerung bei Anteilen an Kapitalgesellschaften

08

Beratung nach österreichischem Steuerrecht

Ihr Ansprechpartner

Internationales Steuerrechtim Haus

Michael Wagner, Steuerberater

Michael Wagner

  • Dipl.-Kfm. (FH)
  • Steuerberater
  • Wirtschaftstreuhänder (Österreich)
  • Fachberater für Internationales Steuerrecht

Studium der Wirtschaftswissenschaften an der HFH in München, Abschluss als Diplom-Kaufmann (FH). Zulassung als Steuerberater in Deutschland 2018, in Österreich 2021.

Seit 2024 Fachberater für Internationales Steuerrecht. Bei ageno seit 2023 und dort Ansprechpartner für alle Fälle mit Auslandsbezug.

Grenzüberschreitende Fälle lassen sich fast immer gestalten – aber nur, solange sie noch nicht passiert sind. Wenn Sie eine Montage, eine Entsendung oder eine Beteiligung im Ausland planen, sprechen Sie vorher mit uns.

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Nachgefragt

Häufige Fragen

  • Mein Mitarbeiter wohnt in Österreich und arbeitet in Passau. Wo zahlt er Steuern?

    Das richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich. Für Grenzgänger gelten dabei eigene Regeln, und es kommt auf Details an: Wohnsitz, Arbeitsort, Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Staat und die Frage, wer wirtschaftlich Arbeitgeber ist.

    Die Sozialversicherung folgt einer eigenen Logik und muss getrennt beurteilt werden. Wir prüfen beides zusammen, damit Lohnabrechnung und Meldungen von Anfang an stimmen.

  • Wir montieren regelmäßig in Österreich. Entsteht dadurch eine Betriebsstätte?

    Möglich – entscheidend sind Dauer, Art und Umfang der Tätigkeit vor Ort. Bei Bau- und Montageleistungen gelten dafür besondere Fristen. Wird die Schwelle überschritten, entsteht eine Steuerpflicht im Nachbarland samt Gewinnabgrenzung und Erklärungspflichten.

    Diese Frage lässt sich vorab klären und meistens auch gestalten. Nachträglich wird sie deutlich teurer.

  • Können Sie uns auch in Österreich vertreten?

    Für die steuerliche Beratung nach österreichischem Recht ja – durch die österreichische Berufszulassung als Wirtschaftstreuhänder. Bei Verfahren vor österreichischen Behörden klären wir im Einzelfall, was wir selbst übernehmen und wo wir mit einem Kollegen vor Ort zusammenarbeiten.

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Beratung nachBranche

Für einige Branchen haben wir die typischen Fragen zusammengestellt – vielleicht ist Ihre dabei.

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