Steuernews
EU verschärft Kampf gegen grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug
Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug verursacht innerhalb der Europäischen Union jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe.
Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug verursacht innerhalb der Europäischen Union jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Besonders im Fokus stehen sogenannte Karussellgeschäfte, bei denen Waren zwischen verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gehandelt werden und beteiligte Unternehmen die geschuldete Umsatzsteuer nicht an den Fiskus abführen.
Die EU hat deshalb neue Regeln beschlossen, mit denen die Zusammenarbeit der Steuer- und Ermittlungsbehörden deutlich verstärkt werden soll. Künftig erhalten insbesondere die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) einen direkteren Zugang zu relevanten Umsatzsteuerinformationen über grenzüberschreitende Geschäfte. Dazu gehören auch Daten aus dem europäischen Eurofisc-Netzwerk.
Ziel ist es, verdächtige Transaktionen schneller zu erkennen und Ermittlungen besser zwischen den Mitgliedstaaten und europäischen Behörden abzustimmen. Informationen über mögliche Umsatzsteuerbetrugsfälle sollen dadurch schneller zusammengeführt und für Ermittlungen genutzt werden können.
Die Verordnung ist bereits in Kraft. Die wesentlichen neuen Zugriffsregelungen sollen ab August 2027 angewendet werden. Für Unternehmen bedeutet die Neuregelung zwar keine unmittelbare neue Steuerpflicht, sie unterstreicht jedoch die zunehmende Vernetzung der europäischen Finanz- und Ermittlungsbehörden.
Besonders Unternehmen mit regelmäßigen innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen sollten deshalb auf eine saubere Dokumentation ihrer Geschäftsvorgänge achten. Dazu gehören unter anderem die Prüfung von Geschäftspartnern, korrekte Umsatzsteuer-Identifikationsnummern und vollständige Nachweise für grenzüberschreitende Umsätze.
Praxistipp:
Unternehmen mit EU-Geschäft sollten ihre umsatzsteuerlichen Prozesse und Nachweise regelmäßig auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen. Gerade bei neuen Geschäftspartnern und größeren grenzüberschreitenden Umsätzen können eine sorgfältige Prüfung und vollständige Dokumentation spätere Rückfragen und steuerliche Risiken vermeiden.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
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