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Elterngeld: Steuerklassenwechsel kann Höhe beeinflussen
Die Höhe des Elterngelds richtet sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt.
Die Höhe des Elterngelds richtet sich grundsätzlich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils vor der Geburt. Bei Ehepaaren kann deshalb ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse Einfluss auf die spätere Förderung haben.
Wechselt der Elternteil, der nach der Geburt überwiegend zu Hause bleibt, frühzeitig in eine günstigere Steuerklasse, kann sich das maßgebliche Nettoeinkommen erhöhen. Wichtig ist dabei der Zeitpunkt: Der Wechsel sollte möglichst früh und in der Regel spätestens mehrere Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen.
Zu beachten ist außerdem, dass sich ein Steuerklassenwechsel auf beide Ehepartner auswirkt. Übernimmt später der andere Elternteil die Betreuung, kann dessen Elterngeld wiederum von der zuvor gewählten Steuerklasse beeinflusst werden.
Praxistipp:
Werdende Eltern sollten die Steuerklassen frühzeitig prüfen und dabei nicht nur die laufende Lohnsteuer, sondern auch die mögliche Auswirkung auf das Elterngeld berücksichtigen. Gerade bei unterschiedlich hohen Einkommen kann eine rechtzeitige Planung sinnvoll sein. Eine spätere Änderung lässt sich häufig nicht mehr vollständig ausgleichen.
Dieser Beitrag gibt den Rechtsstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Diese Beiträge wurden mit Unterstützung von KI erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr.

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